Kurtaxe

Kurtaxe

Die Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zur Unterhaltung und Pflege der Kurorte, einschließlich ihrer Wege und bewachten Strände.

Die Höhe der Abgabe wird durch die Kurtaxsatzung der Gemeinde bestimmt. Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft; An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.

Die Kurkarte erhält der Gast nach seiner Anmeldung und Entrichtung der Kurtaxe beim Vermieter.

Mit der Entrichtung der Kurtaxe erhalten Sie ihre Kurkarte. Diese Karte berechtigt Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes folgende Einrichtungen kostenlos bzw. zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen. Kostenlos sind z.B.: Strandbenutzung, Seebrückenbenutzung, Service der Kurverwaltung.

Preise/Tag der Kurtaxe

Ganzjährig, Saison unabhängig

Erwachsene = 2,50 Euro
Kinder bis 5 Jahre = befreit
Kinder bis 6-16 Jahre = 1,60 Euro
Schüler, Studenten = 1,50 Euro
Auszubildende = 1,50 Euro
Schwerbeschädigt ab 80% = 1,50 Euro
Schwerbeschädigt ab 100% = befreit

(Änderungen möglich)

Ermäßigte Gebühr gilt für:

Kinder ab 6 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Schüler, Studenten, Auszubildende
Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80% und den gesundheitlichen Merkmalen AG, BL, B oder H

Von der Kurtaxe befreit:

Kinder unter 6 Jahren sind von der Kurabgabe befreit.
Schwerstbehinderte mit einer Behinderung von 100 % und deren Begleitpersonen, wobei das Merkzeichen „B" für ständige Begleitung im Behindertenausweis dokumentiert sein muss

Kontakt zur Kurverwaltung Born Tel.: 038 234 - 504 21